Einstiegsgrenzen und Aufbau der Beziehung
Privatbanken segmentieren nach Vermögensklassen: unterhalb einer Schwelle bleibt der Service standardisiert, darüber gibt es einen persönlichen Banker und maßgeschneiderte Mandate. Prüfen Sie vorab, welches Segment Ihr Vermögen tatsächlich betreuen würde.
- Typische Schwellen zwischen 250.000 und 2 Millionen Dollar oder Euro
- Multiwährungskonto, Depot und Lombardkreditlinien
- Persönlicher Banker, Anlageausschuss und konsolidiertes Reporting
Kontoeröffnung und Geldwäscheprüfungen
Im Zentrum steht die Mittelherkunft: Gesellschaftsunterlagen, Steuererklärungen, Kaufverträge oder Vereinbarungen, die jeden wesentlichen Zufluss erklären. Eine gut vorbereitete Akte ist in Wochen abgeschlossen, eine unvollständige wird ohne Begründung abgelehnt.
- Identität, Steuerdomizil und Beteiligungsstruktur
- Nachweise zu Source of Funds und Source of Wealth
- Sanktions- und PEP-Screening, Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten
Kosten, Mandate und Steuertransparenz
Die echten Kosten summieren Verwaltungsgebühr, Depotgebühren, Währungsspreads und Produktkosten. Steuerlich ist ein Auslandskonto nie anonym: Der automatische Informationsaustausch meldet Salden und Erträge an den Wohnsitzstaat, die Struktur muss also korrekt erklärt werden.
- Vermögensverwaltung, Beratung oder reine Ausführung
- Verwaltungs-, Depot- und Erfolgsgebühren im Vergleich
- CRS/FATCA-Austausch und jährliche Meldepflichten
Kernpunkte
- Wählen Sie die Bank nach dem Segment, das Sie wirklich betreut — nicht nach dem Namen.
- Die Nachweise zur Mittelherkunft entscheiden über die Kontoeröffnung.
- Kein Auslandskonto ist intransparent: Klären Sie die Steuerfolgen vor dem Transfer.
Häufige Fragen
- Welches Mindestvermögen ist für internationales Private Banking nötig?
- Das hängt von Bank und Jurisdiktion ab: ab etwa 250.000 Dollar für Basisleistungen, ab 2 Millionen für wirklich individuelle Mandate und Lombardkredite.
- Ist ein Auslandskonto für Steuerinländer legal?
- Ja, wenn es erklärt wird. Das Konto gehört in die Meldung ausländischer Vermögenswerte, die Erträge werden im Wohnsitzstaat besteuert; strafbar ist das Verschweigen, nicht das Konto.
