Spezialdienstleistung
Liquidity Regularization
Wir begleiten Privatpersonen, Familien und Unternehmen bei der freiwilligen Offenlegung nicht deklarierter Liquidität und Vermögenswerte bis zu deren rechtmäßigem, dokumentiertem Eintritt in das Bankensystem.
Wir handeln ausschließlich auf legaler Grundlage: Jeder Fall umfasst die Offenlegung gegenüber den zuständigen Steuerbehörden, die Zahlung geschuldeter Steuern und Sanktionen sowie die vollständige Prüfung der Mittelherkunft. Vorgänge ohne rechtmäßige Grundlage begleiten wir nicht.
Leistungen der Regularisierung
Ein durchgängiger Weg von der Erstprüfung bis zur laufenden Verwaltung des regularisierten Vermögens.
Vorprüfung und Machbarkeit
Analyse der Situation, der beteiligten Jurisdiktionen und der Verjährungsfristen, mit Schätzung von Steuern und Sanktionen vor jeder Einreichung.
Selbstanzeige und steuerliche Regelung
Erstellung des Antrags, Berechnung von Steuern, Zinsen und reduzierten Sanktionen sowie Kommunikation mit der Finanzverwaltung bis zum Abschluss.
Rekonstruktion der Mittelherkunft
Sammlung und Aufbereitung der Nachweise zu Entstehung und Aufbau des Vermögens: Einkünfte, Veräußerungen, Erbschaften, Schenkungen, Dividenden und Gewinne.
Bareinzahlung bei zugelassenen Instituten
Bargeld wird ausschließlich am Schalter zugelassener Banken eingezahlt, nach der Steuererklärung und mit dokumentierter Erklärung zu Herkunft und Verwendung.
Bank-Onboarding des regularisierten Kapitals
Kontoeröffnung bei Partnerbanken in Europa und den USA mit verstärktem KYC-Dossier und strukturierter Vorstellung bei der Compliance.
Rückführung und grenzüberschreitender Transfer
Steuerung der Rückführung ausländischer Vermögenswerte, der steuerlichen Überwachung und der Meldung von Transfers.
CRS-, FATCA- und Meldepflichten
Abgleich der Konten mit dem automatischen Informationsaustausch, Prüfung früherer Meldungen und Betreuung der jährlichen Pflichten.
Schutz und Verwaltung nach der Regularisierung
Trust- und Holdingstrukturen, Vermögensverwaltungsmandate und Nachfolgeplanung für vollständig nachvollziehbares Vermögen.
So arbeiten wir
Schritt 1
Vertrauliches Gespräch
Wir ordnen die Situation ein, ohne sensible Unterlagen anzufordern, und sagen, ob ein legaler Weg besteht.
Schritt 2
Dokumentationsdossier
Wir rekonstruieren die Mittelherkunft und erstellen die Unterlagen für Behörde und Bank.
Schritt 3
Regelung mit den Behörden
Wir reichen den Antrag ein, begleiten das Verfahren und schließen den Fall mit der Zahlung ab.
Schritt 4
Bank und Verwaltung
Das regularisierte Kapital wird eingezahlt und gemäß Risikoprofil angelegt.
Compliance-Grundsätze
- Keine Transaktion ohne Offenlegung gegenüber den zuständigen Steuerbehörden.
- Vollständige KYC/AML-Prüfung von Kunde, wirtschaftlich Berechtigtem und Mittelherkunft.
- Ablehnung jedes Mandats mit Bezug zu Straftaterlösen oder Verschleierungsmodellen.
- Zusammenarbeit mit zugelassenen Anwälten und Steuerberatern in den betroffenen Ländern.
- Berufliche Verschwiegenheit im Rahmen gesetzlicher Meldepflichten.
Häufige Fragen
- Kann nicht deklariertes Bargeld eingezahlt werden?
- Nicht vor der Regularisierung. Bargeld gelangt erst nach Offenlegung, Zahlung der geschuldeten Beträge und Nachweis der Herkunft in das Bankensystem.
- Wie lange dauert das Verfahren?
- Je nach Jurisdiktion in der Regel drei bis zwölf Monate inklusive Prüfung, steuerlicher Regelung und Bank-Onboarding.
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweis, Steuernummer, Nachweise zur Vermögensherkunft und, sofern vorhanden, Auszüge und Urkunden zu ausländischen Vermögenswerten.
Wir prüfen Ihre Situation
Schreiben Sie uns für ein erstes vertrauliches Gespräch: Wir prüfen die rechtliche Machbarkeit vor jeder Beauftragung.
